Wir stellen folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Sporthalle der ehemaligen RS Eschenried Vereinen und anderen Institutionen zeitlich befristet bis zur endgültigen Entscheidung über die Wohnbebauung des Geländes zur Verfügung gestellt werden kann.
Begründung:
Die Sporthalle der ehemaligen RS Eschenried wird für die weitere Unterbringung von Flüchtlingen nicht mehr benötigt. Sie steht leer. Ein Abbruch ist nach dem jetzigen Verfahrensstand auch frühestens in drei Jahren zu erwarten. Ein Leerstand ist für diese Dauer u.E. nicht vertretbar, wenn sich die Aufwendungen zum Betrieb im vertretbaren Rahmen bewegen. Die Sporthalle kann ganztägig von den verschiedensten Institutionen und Vereinen genutzt werden.